Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Urdenbach hat in seiner Sitzung am 09.12.2024 wie nachfolgend beschlossen:
Frau Tatjana Pfitzer wird als beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium gemäß § 28 Presbyteriumswahlgesetz – PWG (Ergänzung des Presbyteriums durch Berufung) berufen.
Gegen die Wahl kann von jedem Gemeindemitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe der Wahl beim Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Düsseldorf, Hohe Straße 16, 40213 Düsseldorf schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt und dadurch die Wahl beeinflusst worden sei.