Kirche und Testament

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Klar machen wir uns Gedanken über die Zukunft unserer Welt. Wir wollen uns – gerade als Christinnen und Christen – für eine gute Zukunft einsetzen. „Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“ sind drei wichtige Überschriften der evangelischen Kirche. Sie zeigen die großen Herausforderungen um die es geht. Damit Kirche wichtige Arbeiten, etwa in den Bereichen Jugendarbeit, Seelsorge und Wertebildung fortsetzen kann, ist Unterstützung notwendig.

Also – Sie brauchen ein Testament, um auch über den eigenen Tod etwas für die Zukunft unserer Erde zu tun. Gerade als Christen tragen wir Verantwortung für diese Welt. Wenn Kirchengemeinden wichtige Arbeiten weiterhin fortsetzen wollen, brauchen sie unsere Unterstützung.

Mit einem Testament die Weichen stellen…

Amy Winehouse hatte keins, Michael Douglas hat eins, die Verfasserin dieser Zeilen hat seit kurzem auch eins. Doch oft hört man: Mir geht es gerade gut – Testament brauch ich nicht.

Ist diese Entscheidung wirklich eine Frage des Alters? Wenn man plötzlich durch Krankheit oder Unfall zum Pflegefall wird, fehlt vielleicht die Möglichkeit das noch nachzuholen.

Mit oder ohne Notar?

Ein Testament ohne Notar muss vollständig handgeschrieben sein. Es umfasst eine Regelung für den Tod, Angaben zum Ort, Datum sowie Vor- und Zuname sowie bei längeren Texten auch Seitenzahlen. Da bis zur Eröffnung eines Testaments evtl. einige Zeit vergeht, sollten Regelungen zur gewünschten Bestattung in einer Sonderverfügung nieder geschrieben werden.

Rechtlich auf jeden Fall einwandfrei ist das notarielle Testament. Sie machen es gemeinsam mit einem Notar Ihrer Wahl. Das Testament können Sie beim Nachlassgericht hinterlegen, die hierfür entstehenden Kosten richten sich nach dem Vermögenswert und sind in einer Gebührentabelle festgelegt.

Kirchengemeinde, Einrichtung oder Gemeinde durch ein Testament unterstützen?

Entscheiden Sie sich dafür, Ihre Kirchengemeinde durch Ihr Testament zu unterstützen, helfen Sie bei der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und alten Menschen. Zuwendung und persönliche Hilfe bietet vielen das Gespräch mit dem Gemeindepfarrer oder der -pfarrerin. Es müssen aber auch Gebäude instand gehalten oder Kirchenmusik gefördert werden. Es geht schlicht um all das, was Menschen in Krisensituationen helfen kann. Ihr letzter Wille wird damit zum Segen für Ihre Mitmenschen.

Die evangelische Kirche sieht es dabei schon immer als Pflicht, Mittel sorgfältig zu verwenden. Es geht um die Weitergabe von Wünschen und Hoffnungen für die nächsten Generationen. Jede Unterstützung hilft dabei, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine bessere Zukunft zu schenken.

Welche Form kann ich wählen?

Testamentspenden: Im Testament als letztwillige Verfügung können diese Spenden aufgenommen werden. Und: Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Eine Zuwendung an Ihre Kirchengemeinde oder eine andere soziale Einrichtung kommt somit ohne steuerliche Abzüge gezielt Projekten zu Gute, die Ihnen am Herzen liegen.

Vermächtnisse (oder Legat): Wenn Sie einer Kirchengemeinde oder der Diakonie zwar unterstützen, aber nicht zu Ihrem Erben machen wollen, ist ein Vermächtnis die richtige Form. Sie erklären dann in Ihrem Testament, dass eine bestimmte Geldsumme oder ein Gegenstand übertragen wird. Die Erben sind somit verpflichtet, Ihr Vermächtnis zu erfüllen. Was das Vermächtnis konkret beinhaltet, legen Sie in Ihrem Testament fest. Auch das Vermächtnis fließt ohne steuerliche Abzüge in eine Einrichtung oder ein Projekt..

Schenkungen: Mit einer Schenkung gehen eine Geldsumme oder Gegenstand unmittelbar an Ihre Kirchengemeinde, eine Einrichtung oder etwa die Diakonie über. Wollen Sie die Schenkung nicht sofort durchführen, ist es auch möglich, zu Lebzeiten ein Schenkungsversprechen notariell zu beurkunden.
Generell können bei einer frühzeitigen Weitergabe von Vermögen Freibeträge im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer alle zehn Jahre neu genutzt werden. Eine Schenkung kann daher auch dabei helfen, die Steuerlast für Ihre Erben zu senken.

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