Trauung in Urdenbach

Hier finden Sie Antworten auf alles, was Sie zu einer Trauung in unserer Gemeinde wissen müssen.

Trauung, Foto: Ilona Wanske

Die kirchliche Trauung ist nach evangelischem Verständnis „ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung“ mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. In der Trauung empfängt das Paar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.

Voraussetzungen für die Trauung

Notwendige Voraussetzung ist die standesamtliche Trauung, die die Ehe rechtlich begründet. Im Traugottesdienst sagen die Brautleute noch einmal „vor Gott und der anwesenden Gemeinde“ Ja zueinander und erbitten Gottes Segen für ihre Ehe.

Konfessionen

Voraussetzung für die evangelische Trauung ist, dass mindestens einer der beiden Partner evangelisch ist. Geschiedene können selbstverständlich eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen.

Mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteiligung des Geistlichen einer anderen christlichen Konfession (Ökumenische Trauung). Wenn über das römisch-katholische Pfarramt eine Befreiung (Dispens) von der Eheschließungsform eingeholt wurde, wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche als Eheschließung anerkannt.

Gemeindeglied

Gemeindeglied der Ev. Kirchengemeinde Urdenbach: Wenn eine/r von Ihnen Gemeindeglied unserer Gemeinde ist, entstehen für die Trauung keine Kosten. Die Pfarrerin/der Pfarrer unserer Gemeinde freut sich, den Traugottesdienst mit Ihnen vorzubereiten und zu feiern. Sie können sich aber auch von einem/einer anderen evangelischen Pfarrer/in, z.B. aus dem Bekanntenkreis, trauen lassen.

Gemeindeglied einer anderen Ev. Kirchengemeinde: Wenn keiner von Ihnen Gemeindeglied unserer Gemeinde ist, bitten wir Sie, sich an den Pfarrer / die Pfarrerin Ihrer Wohnortgemeinde oder an einen Pfarrer / eine Pfarrerin aus Ihrem Bekanntenkreis zu wenden, damit diese/r den Traugottesdienst mit Ihnen in unserer Kirche feiert.

Außerdem erheben wir wegen des erhöhten Arbeits- und Kostenaufwands folgende Gebühren:

  • 250 € für die Kirchennutzung, den Verwaltungsaufwand und den Dienst des Küsters
  • 45 € Heizungspauschale in der Heizperiode
  • 50 € für den Organistendienst, wenn er von uns gestellt werden soll, oder
  • 20 € Einweisungshonorar für den Fall, dass Sie selber einen Organisten / eine Organistin mitbringen

Termin für Trauung und Traugespräch

Wegen des Termins für die kirchliche Trauung, der nach der standesamtlichen Eheschließung liegen muss, sollte man sich frühzeitig mit dem Gemeindebüro in Verbindung setzen. Bitte füllen Sie für die Anmeldung das Traubuch-Formular sorgfältig aus und reichen es uns innerhalb von zwei Wochen nach Vereinbarung des Trautermins im Gemeindebüro ein. Damit helfen Sie uns, für spätere Nachfragen die Trauung richtig zu dokumentieren.

Foto: Anna Siggelkow, 20.07.2016

Vor der kirchlichen Trauung steht dann noch das Traugespräch. Für dieses Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer gibt es kaum feste Regeln. Fest steht nur, dass es nicht um das Abfragen von Religionswissen geht. Das Traugespräch dreht sich um die Gestaltung des Gottesdienstes und um das Paar selber. Wie und wo Sie sich kennen gelernt haben, was Ihnen aneinander wichtig ist, warum Sie kirchlich heiraten wollen und was Sie von Ihrer Ehe erwarten – das sind Themen eines Traugesprächs. Für die Pfarrerin oder den Pfarrer ergeben sich im Gespräch Hinweise für das, was sie oder er bei der Trauung predigen wird.

Selbstverständlich sollte das Paar im Traugespräch auch eigene Wünsche und Erwartungen äußern. Neben den persönlichen Dingen sind auch ganz praktische Fragen zu besprechen. Hat das Hochzeitspaar schon einen Trauspruch? Gibt es bestimmte Lieder, die gesungen werden sollen? Werden Verwandte und Freunde den Gottesdienst mitgestalten? Und auch: Wie soll die Kirche geschmückt werden? Letztlich wird im Traugespräch der Ablauf der Trauung vom Einzug des Paares bis hin zum Auszug besprochen.

Bitte wenden Sie sich ca. 8-10 Wochen vor der Trauung an das Gemeindebüro und vereinbaren einen Termin für das Traugespräch.

Was ist sonst noch wichtig?

Familienstammbuch: Nach der Trauung erhalten Sie auf Wunsch von uns die Traueintragung in das Familienstammbuch.

Fotografieren und Filmen: Bilder werden immer wichtiger in unserem Leben. Daher sind Aufnahmen von der Trauung für viele von großer Bedeutung. Wir bitten Sie aber zu berücksichtigen, daß der Gottesdienst der ungeteilten Aufmerksamkeit aller bedarf. Foto- und Filmaufnahmen dürfen nur in eingeschränktem Maß und nur nach Rücksprache mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin vorgenommen werden.

Kollekte: Wir sammeln in jedem Gottesdienst für wichtige Arbeitsbereiche der Gemeinde. Dazu gehören Kinder- und Jugendarbeit, „Brot für die Welt“ oder Kirchenmusik. Bitte überlegen Sie, ob Ihnen ein bestimmter Arbeitsbereich besonders wichtig ist.

Kosten für Reinigung: Im Falle eines erhöhten Reinigungsbedarfs der Kirche behalten wir uns vor, nachträglich eine Gebühr von 25 € zu erheben.

Trausprüche: Sie können als Paar nach Rücksprache mit Ihrer Pfarrerin bzw. Ihrem Pfarrer Ihren Trauspruch selbst aussuchen. In vielen Kirchengemeinden sind entsprechende Broschüren vorhanden. Wenn Sie einen Trauspruch suchen, hilft Ihnen vielleicht auch das Internet weiter. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gibt die Seite trauspruch.de heraus. Dort finden Sie nicht nur eine Fülle von, nach Rubriken geordneten, Trausprüchen, sondern auch viele weitere Informationen rund um das Thema „Trauung“.

Trauzeugen: Trauzeugen haben bei der Hochzeit eine lange Tradition. Sie bestätigen die Hochzeit durch ihre Unterschrift. Bei einer evangelischen Trauung sind Trauzeugen nicht zwingend vorgeschrieben, aber das Brautpaar bzw. die Partnerinnen oder Partner können in Absprache mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Trauzeugen benennen. Trauzeugen sind Personen, die das Hochzeitspaar aussucht. Hierbei wählen in der Regel Braut und Bräutigam bzw. Partnerinnen oder Partner je eine Person aus. Oft sind dies enge Freunde oder Geschwister. Auf jeden Fall sollten es Personen sein, zu denen das Paar eine vertrauensvolle Bindung hat. Neben der Bestätigung der Hochzeit helfen die Trauzeugen traditionell bei den Hochzeitsvorbereitungen und am Hochzeitstag. Doch auch nach der Hochzeit sollen Trauzeugen als Ansprechpartner und Vertrauenspersonen für die Eheleute da sein.

Quelle: Ev. Kirche im Rheinland

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